Bewertungsanlass
Ebenso wie die Eigenschaften und Besonderheiten von Immobilien können auch die Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigen-Gutachtens äußerst unterschiedlich sein. Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) gemäß § 194 BauGB unter anderem bei folgenden Bewertungsanlässen:• Kauf- oder Verkaufsabsicht • Entscheidungshilfe bei Investitionen und geplanten Kapitalanlagen • Erbregelung, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung • Auflösung einer Erbengemeinschaft • Schenkung • Scheidung • Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung • Vermögensfeststellung • Betriebsauflösung oder andere betriebliche Zwecke |
• Als Bilanzierungsgrundlage • Kreditvergabe • Für steuerliche Zwecke • Enteignungsentschädigung • Zwangsversteigerungsverfahren • Gerichtliche Auseinandersetzung • Als Versicherungsgrundlage • Wertermittlung von Rechten an Grundstücken, z.B. Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Überbau und sonstige Rechte • Zu sonstigen Zwecken |
Gerne stehen wir Ihnen auch als unabhängiger Berater erwerbs- oder verkaufsbegleitend sowie bei allen übrigen immobilienrelevanten Fragen zur Verfügung oder empfehlen kompetente Partner aus unserem seit vielen Jahren erfolgreich bestehenden Netzwerk.